Workshop mit Fachämtern in Treptow-Köpenick

 

Am Vormittag des 16.11.2022 fand ein zweiter Workshop des Netzwerks Ateliergemeinschaften Treptow-Köpenick (NWAGTK) mit der Beteiligung einiger Vertreter:innen aus Fachämtern des Bezirksamts Treptow-Köpenick im KAOS (Kreative Arbeitsgemeinschaft Oberschöneweide) statt. An frühere Vorabstimmungen und den Auftaktworkshop vom Juli 2022 anknüpfend hatte dieser zweite
Workshop sich zum Ziel gesetzt, auf bezirklicher Ebene potenzielle Lösungswege im Rahmen der Handlungsfähigkeiten und -befugnisse der Bezirksverwaltung zur Erhaltung der Ateliergemeinschaften im Bezirk und andererseits „Sackgassen“ aufzudecken.

Übergeordnetes Ziel des Netzwerks bleibt es, ein Format, bspw. einen Runden Tisch, zu entwickeln, in dem durch regelmäßige Treffen verschiedener Entscheidungsträger:innen daran gearbeitet wird, der berlinweiten Problematik der Verdrängung von Räumen für die künstlerische Produktion beizukommen. Teilnehmende an diesem Tisch sollten neben Vertreter:innen des Bezirks auch Landes-/Senatsvertreter:innen sowie die Zivilgesellschaft und Immobiliengesellschaften sein.

 

 

   

Vorstellung Bezirksämter

 

Der Workshop gliederte sich in zwei Teile. Im ersten Teil wurden vorab ausgefüllte Steckbriefe durch die verschiedenen Fachämter
vorgestellt. Präsentiert wurden dabei die personelle Größe des Fachamts, die Arbeitsbereiche und Kooperationen zu anderen Fachämtern.

Zudem wurde durch den Steckbrief explizit abgefragt, durch welche konkreten Projekte oder Erfahrungen das Fachamt ein Bezug zum Thema Ateliergemeinschaften hat, welche Erfahrungen dabei gemacht wurden und wie der entsprechende Beitrag des Fachamts zu der absehbar komplexen Lösung des Problems der Verdrängung von Atelierräumen in Treptow-Köpenick aussehen könnte.

So konnten Aufgabenbereiche und bereits bestehende Erfahrungen und Kooperationen übersichtlich festgehalten werden. Es wurde herausgestellt, dass mittlerweile bereits in vielfältigen Bereichen Kontakte zwischen den
Ateliergemeinschaften und verschiedenen Ressorts der Bezirksverwaltung geknüpft werden konnten. Doch, wie es sich auch bereits im Auftaktworkshop gezeigt hatte, fehlen nach wie vor auf allen Ebenen konkrete Ansprechpartner:innen. Dies trägt dazu bei, dass es weiterhin schwerfällt, Verbindlichkeiten zu etablieren und konkrete Lösungswege zu definieren. Die Informationen aus dieser Workshop-Phase legten eine wichtige Grundlage für das Planspiel der zweiten Workshop-Phase.

 

 

 

Planspiel / Erkenntnisse

 

Im zweiten Teil ging es darum, gemeinsam Lösungswege auf Bezirksebene zu erschließen, sie zu diskutieren und auf einem Spielbrett festzuhalten.
Als Ausgangslage wurde dafür ein Fallbeispiel (Szenario einer konkret drohenden Verdrängung für eine Ateliergemeinschaft) skizziert.

Daraus wurden übergeordnete Fragen an die Workshoprunde abgeleitet:

• Wie lauten die notwendigen Schritte und Ziele, die mit der Meldung der Verdrängungssituation einsetzen? Wer kann dazu an welcher Stelle aus dem Bezirksamt beitragen, dass den Künstler:innen geholfen wird?
• An wen müssen/dürfen sich die Künstler:innen als erstes wenden? An wen wendet sich diese Stelle / Person dann? Mit welchen Bedarfen/Aufgaben?
• Was brauchen die Künstler:innen konkret und auf welche Zeiträume sind sie angewiesen? Welche Ressourcen und Zugänge wären an bestimmten Stellen nötig, um als bezirkliches Fachamt selbst handlungsfähig zu werden? Wo braucht es externe Hilfe?
• Wo könnten Lösungsansätze liegen, die in einem großen und breiten Teilnehmer:innenkreis des Formats 2023 weiter eruiert werden sollen?

Anhand des Szenarios wurden verschiedene Handlungs-Cluster auf dem Spielfeld gebildet. Dabei wurden den Akteur:innen farbige Spielkacheln zugeordnet. Einzelne Aktionen, Kooperationen und Anmerkungen, die sie vorschlugen, wurden durch „Fähnchen“ gekennzeichnet. Im Rahmen dieses Planspiels sollten finanzielle und personelle Ressourcen außen vor gelassen werden und die jeweiligen Akteure so viel Verantwortungen wie möglich übernehmen.

So wurden verschiedene Pfade und Lösungsmöglichkeiten durchgespielt. Es ging um die Idee, dass die Immobilie durch die öffentliche Hand zurück gekauft werden könnte und die Künstler:innen in Form einer Genossenschaft die Immobilie im Erbpachtmodell nutzen. Es wurde die Frage nach ersten Kontaktpersonen diskutiert, die im BA über die Verdrängung in Kenntnis gesetzt werden. Sinnvoll wäre es laut der Teilnehmenden, das Thema durch die SPK bzw. den entsprechendem Gebietskoordinator
als Information ins Amt zu bringen. In der von der SPK initiierten regelmäßig tagenden AG SRO würde die SPK die anderen Ämter informieren. Ebenfalls wurde vorgeschlagen, dass die Künstler:innen sich beim Stadtplanungsamt nach bestehenden Bauvoranfragen der Eigentümer:innen erkundigen.

Zusätzlich zur AG SRO könnte die BVV / der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur als Kontrollorgan der Verwaltung informiert werden, damit schließlich die AG SRO ein abgestimmtes Handeln des Bezirks und die Rollen der Amtsorgane konzipieren können. WeiKu kann bei diesen Schritten eine beratende, prozessbegleitende Rolle spielen.

Es wird jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass eine produktive AG SRO Vorarbeit benötigt und die Künstler:innen zwingt, ihr Bestreben als Netzwerk als Gemeinwohl und damit nicht als Partikularinteresse darzustellen. Wenn die Fachämter sich in der AG SRO darauf einigen können, die Künstler:innen im Bezirk schützen zu wollen und ihnen weiterhin Unterstützung zuzusichern, könnte im Nachgang ein übergeordneter Beschluss durch die BVV erwirkt werden.

Parallel wurde über die Rolle, welche die Presse einnehmen kann, diskutiert. Die Medien haben das Potenzial, stadtweit für die übergeordnete Verdrängungsthematik zu sensibilisieren. Ein Fokus könnte dabei auch die Limitiertheit der aktuellen Förderprogramme für Künstler:innen bzw. für ihre Ateliers sein. Mit medialer Aufmerksamkeit und dem bezirklichen BVV-Beschluss „im Rücken“ geht es dann um die Kontaktaufnahme mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Mit beiden sollen Handlungsmöglichkeiten eruiert werden. Da der Bezirk durch die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Hürden bei der Vermietung bezirklicher Räume an bspw. Künstler:innen hat, muss nun auf Landesebene nach möglichen Flächen für Ateliergemeinschaften gescannt werden.

Ein anderer Weg wäre ein neues Kulturfördergesetz als Grundlage, in dem ausformuliert wird, dass kulturellen Nutzungen ein Sonderstatus zukommt, die sich der KLR entziehen. Das gilt jedoch als unrealistisch.

Eine entscheidende Hürde in diesem Prozess, die durch der im Workshop anwesenden Künstler:innen vorgebracht wurde, ist, dass die für diesen Weg verantwortliche Hauptansprechperson und Sprecher:in ihrerseits nur schwer aufzustellen sein wird. Die Zeit und Ressourcen, die es für die politische Arbeit bräuchte, könnte schlicht niemand leisten, da es keine bezahlte Stelle ist. Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften viele von ihnen schon jetzt nur schwerlich. Auch deswegen wäre eine bezirkliche Ansprechperson für das Thema wichtig, die Anfragen, Interessen, Akteurszusammenarbeit und Kontaktaufnahmen zu Stakeholdern koordiniert.